5 Jahre Karibu Garantie Gartenhäuser

Karibu Hersteller Gewährleistung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich für den Kauf eines Karibu-Qualitätshauses entschieden. Ihr Haus hat unser Werk nach sorgfältiger Prüfung und Endkontrolle verlassen.

Die Firma Karibu Holztechnik GmbH gewährt Ihnen daher 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind im Garantieanspruch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden.

Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die bedingt sind durch:

  • Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials
  • Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten
  • Unsachgemäße Fundamente und Gründungen
  • Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
  • Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig)
  • Bauseitige Veränderungen am Haus
  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
  • Unzureichende Pflege des Holzes
  • Fehlerhafter Holzschutzanstrich
  • Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
  • gewerbliche Nutzung

Bei Farbänderung, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.

Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Haus eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung.

Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten:

  • Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
  • Bei Hausern die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen.
  • Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden.

Nähere Informationen und Anweisungen entnehmen Sie bitte dem Punkt Behandlung des Holzes dieser Produktinformation. Erkundigen Sie sich nach geeigneten Lasuren bei Ihrem Farbenfachberater.

Garantiebedingungen für endbehandelte Gartenhäuser

Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantievoraussetzungen garantieren wir während der Garantiedauer von 5 Jahren, dass

  • das Holz nicht vergraut
  • die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3)
  • keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten
  • kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist

Garantievoraussetzungen:

  • Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516).
  • Schnittflächen und Stirnholzflächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
  • Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.